Bei der Durchführung des Verfahrens 2P handelt es sich um eine im Schulprogramm verankerte schulische Veranstaltung, für die keine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten notwendig ist. Es wird allerdings empfohlen, diese über die Durchführung des Verfahrens vorab zu informieren.
Bei 2P handelt es sich um eine zulässige Datenerhebung, die für die individuelle Förderung und den weiteren Bildungsweg sowie der Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit an der Schule von besonderer Bedeutung ist. Insofern ist laut §4 Absatz 10 des Berliner Schulgesetzes keine Einwilligung der betroffenen Personen Voraussetzung.
Die zum Zwecke der Durchführung erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) in einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Das Verfahren ist mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt und im Verfahrensverzeichnis eingetragen. Die Arbeit mit 2P soll auf schulischen Dienstrechnern durchgeführt werden.
Das Lösch-Skript läuft 1x im Jahr zu einem fest definierten Zeitpunkt (01. August) und prüft das Anlegedatum der Schüler-Datensätze. Ist ein Schüler-Datensatz größer/gleich 5 Jahre alt, dann wird dieser inkl. aller Ergebnisse und offener Einmal-Passwörter gelöscht. Durchführungen werden nicht gelöscht.
Durchführungen können nur mit dem Status “nicht gestartet” gelöscht werden. Entstehen durch das Löschen von Schüler-Datensätzen “leere” Durchführungen, so werden diese ebenfalls gelöscht.